Die erste Kontakt- aufnahme mit uns ist kostenlos.
Wenn Sie sich nach dem Erstgespräch mit uns für eine Begutachtung durch unsere Experten entscheiden, entstehen Kosten.
Viele gesetzliche Krankenkassen und viele private Krankenversicherungen übernehmen diese Kosten bereits. Sollte Ihre Krankenkasse oder -versicherung nicht dabei sein, so können Sie trotzdem mit ihr sprechen und Ihren Ansprechpartner dort darauf hinweisen, dass Sie ein Recht auf Zweitmeinung haben und der Gesetzgeber die Kassen und Versicherungen zur Kostenübernahme angehalten hat.
Es gibt einige Patienten, die die Kosten der Zweitmeinung selbst tragen, weil sie vor einer lebenswichtigen Entscheidung stehen. Rufen Sie uns an, wir informieren Sie gerne, wie genau sich das mit den Kosten verhält.
Der Krankenkassen-finder
Immer mehr Krankenversicherungen kooperieren mit Herzzweitmeinung
Herzzweitmeinung hat zunächst mit der BKK Linde einen Vertrag geschlossen und weitere gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen folgen.
In vielen Fällen zeigen sich die Kassen und Versicherungen aber kulant und übernehmen die Kosten für die Zweitbegutachtung durch unsere ausgewiesenen Experten, wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
Natürlich haben Sie immer die Möglichkeit, die Kosten auch selbst zu tragen, sollte Ihre Kasse oder Versicherung die Kosten nicht übernehmen wollen. Der Weg zur Expertenmeinung steht Ihnen also immer offen.
Unser Aufwand für eine schnelle Bearbeitung Ihres Falles.
Die rasche und kompetente Aufbereitung Ihres Falles erfordert von den Mitarbeitern von Herzzweitmeinung einen großen Aufwand. Ihre Unterlagen werden digitalisiert, sortiert und für unsere Experten vorbereitet. Ihre Daten werden in einer verschlüsselten und sicheren Infrastruktur gespeichert, damit auch nur die ausgesuchten Experten darauf zugreifen können.
Unsere Experten selbst sind unabhängig. Das bedeutet, dass sie keinen
finanziellen Vorteil von der jeweiligen Empfehlung oder Anpassung bestimmter Therapien haben. Aus diesem Grund muss der Aufwand anderweitig vergütet werden.