§27b SGB V: Patienten haben das Recht auf Zweitmeinung.

Ihr behandelnder Arzt ist verpflichtet, eine Zweitmeinung zu unterstützen.

Wenn ein Patient eine schwerwiegende Diagnose erfährt (z.B. koronare Herzkrankheit) und wenn ihn komplexe medizinische Eingriffe erwarten (z.B. Bypass Operationen, Stentbehandlung), dann hat er das Recht, sich eine unabhängige zweite ärztliche Meinung einzuholen.

Im September 2016 hat der Bundestag ein entsprechendes Sozialgesetz auf den Weg gebracht. Das Gesetz besagt auch, dass Ihr behandelnder Arzt Sie über dieses Recht aufklären muss. Ebenso ist er verpflichtet, Sie bei der Einhaltung der Zweitmeinung zu unterstützen. Er kann zum Beispiel seine Unterlagen problemlos und digital an Herzzweitmeinung übermitteln. Sollten die Unterlagen vollständig sein, haben Sie spätestens nach 8 Tagen Gewissheit.

Seit 60 Jahren wächst das Wissen rund um Herzkrankheiten ständig. Kein Arzt kann dieses Wissen noch alleine beherrschen. Deshalb kooperieren immer mehr Ärzte mit Herzzweitmeinung. Zum einen, weil sie dadurch ihren Erfahrungsschatz erweitern. Zum anderen, weil sie ihre Patienten nach den Geboten der Sorgfältigkeit umfassend beraten und betreuen.

Sprechen Sie Ihren Arzt darauf an. Er wird Sie ermutigen und unterstützen. Sollten Sie sich das nicht zutrauen, so übernehmen wir gerne das Gespräch mit Ihrem Arzt.

Wie kommen Sie hier und heute weiter? Rufen Sie uns einfach an. In einem ersten Gespräch mit einem unserer persönlichen Betreuer können Sie sich ausführlich über unser Angebot und das weitere Vorgehen informieren. Ergreifen Sie diese Chance! Wir helfen Ihnen gerne, den optimalen Therapieweg für Sie zu finden.

Erhöhen Sie Ihre Heilungschancen.

Eine fundierte zweite Expertenmeinung gibt Ihnen doppelte Gewissheit. Zum einen, dass die bestehende Diagnose stimmt. Zum anderen, dass Sie für sich den besten Therapieweg gefunden haben. Das erhöht Ihre Heilungschancen enorm.

Herzzweitmeinung unterstützt Patienten bei der Einholung einer zweiten Expertenmeinung, die für den Heilungserfolg der Betroffenen sehr hilfreich sein kann. Zum Beispiel eine zweite Meinung zur Notwendigkeit von Herzkathetern, von Ablationsbehandlung bei Vorhofflimmern, von Eingriffen an den Herzklappen und Beratung zum bestmöglichen Behandlungsverfahren oder zur Notwendigkeit
von Bypass oder Stent. Laut einer Studie der Felix-Burda-Stiftung weicht die zweite Beurteilung in knapp 42% der Fälle von der Erstmeinung ab.

Eine Zweitmeinung ist bei allen Herzleiden sinnvoll – ganz gleich ob Vorhofflimmern, Herzklappenfehler oder Koronare Herzkrankheit.

In nur 8 Tagen zur Zweitmeinung.

Wir bieten Ihnen einen schnellen und unkomplizierten Weg zu Ihrer individuellen Therapieüberprüfung, die optimal auf Ihre persönliche Krankheitssituation ausgerichtet ist.

Bei unserem sogenannten Expertenboard-Gutachten nach Aktenlage beurteilen unsere Spezialisten aus Herz-Zentren von Lehrkrankenhäusern oder Universitätskliniken Ihren Fall anhand der schon vorhandenen Befunde und Diagnosen. Es müssen zunächst keine weiteren Untersuchungen gemacht werden.

Ihr Weg zur fundierten Zweitmeinung enthält folgende Schritte:

1. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Kontaktformular.

2. Nach unserem Aufnahmegespräch erhalten Sie eine Teilnahmeerklärung, die uns ermächtigt, Ihre Daten in der elektronischen Patientenakte (onlineAkte) zu speichern.

3. Senden Sie uns dann die Teilnahmeerklärung und alle relevanten Befunde zu.

4. Die eingereichten Befunde werden anschließend von uns für das Expertenteam aufbereitet.

5. Ihr Fall wird von den Experten besprochen und eine individuelle Zweitmeinung für Sie erstellt. 6. Die Zweitmeinung wird telefonisch mit Ihnen besprochen und anschließen per Post oder Email schriftlich an Sie verschickt. 

Nutzen Sie einfach unten unser Kontaktformular. Oder rufen Sie an.

Aufbereitung Ihrer Daten.

Wir begutachten schnell und vertraulich Ihre Diagnosen und Befunde. Die Dokumente werden von uns strukturiert und in Ihrer persönlichen Elektronischen Patienten Akte abgelegt.

Alle dort abgelegten Daten können Sie zu jeder Zeit mit Ihrem persönlichen Login einsehen.

Vorlegen Ihrer Akte bei einem Experten.

Die Expertenboards bestehen aus erfahrenen Professoren und Fachärzten an spezialisierten Herz-Zentren, die zu Ihrem Fall eine interdisziplinäre Herzkonferenz abhalten.

Bis zu 22 Spezialisten beraten unter Berücksichtigung aller medizinischen Aspekte über Ihre Diagnose und die Qualität Ihrer Behandlung. Ist die aktuelle Therapie für Sie die optimale Option? Entspricht Sie dem aktuellen Stand der Wissenschaft? Wurden alle notwendigen Untersuchungen durchgeführt oder gibt es Erkenntnisse, die Ihre Heilungschancen zusätzlich erhöhen können? Nach Erörterung aller Fragen erstellt das Expertenboard Ihre individuelle Zweitmeinung.

Übermittlung der Zweitmeinung.

Was passiert, nachdem das beauftragte Expertenboard Ihre kardiologische Zweitmeinung erstellt hat?

Das Ergebnis ist eine kritische Beurteilung mit dem Ziel, die optimale Behandlung für Sie sicherzustellen. 5-10 Tage nach Eingang aller Unterlagen übermittelt und erläutert Ihnen einer unserer fachkundigen Case Manager die Zweitmeinung in einem vertraulichen Telefongespräch.

Zusätzlich erhalten Sie die fundierte Empfehlung zu Ihrer Behandlung auf dem Postweg. Auf Wunsch leiten wir die Unterlagen auch an Ihren behandelnden Arzt weiter.

Nachbereitung

Sie haben noch sechs weitere Monate nach Übermittlung der Zweitmeinung Zugang zu Ihrer Elektronischen Patienten Akte (EPA) auf unserem Server.

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Wenn ein Patient eine schwerwiegende Diagnose erfährt (z.B. koronare Herzkrankheit) und wenn ihn komplexe medizinische Eingriffe erwarten (z.B. Bypass Operationen, Stentbehandlung), dann hat er das Recht, sich eine unabhängige zweite ärztliche Meinung einzuholen.

Im September 2016 hat der Bundestag ein entsprechendes Sozialgesetz auf den Weg gebracht. Das Gesetz besagt auch, dass Ihr behandelnder Arzt Sie über dieses Recht aufklären muss. Ebenso ist er verpflichtet, Sie bei der Einhaltung der Zweitmeinung zu unterstützen. Er kann zum Beispiel seine Unterlagen problemlos und digital an Herzzweitmeinung übermitteln. Sollten die Unterlagen vollständig sein, haben Sie spätestens nach 8 Tagen Gewissheit.

Seit 60 Jahren wächst das Wissen rund um Herzkrankheiten ständig. Kein Arzt kann dieses Wissen noch alleine beherrschen. Deshalb kooperieren immer mehr Ärzte mit Herzzweitmeinung. Zum einen, weil sie dadurch ihren Erfahrungsschatz erweitern. Zum anderen, weil sie ihre Patienten nach den Geboten der Sorgfältigkeit umfassend beraten und betreuen.

Sprechen Sie Ihren Arzt darauf an. Er wird Sie ermutigen und unterstützen. Sollten Sie sich das nicht zutrauen, so übernehmen wir gerne das Gespräch mit Ihrem Arzt.

Wie kommen Sie hier und heute weiter? Rufen Sie uns einfach an. In einem ersten Gespräch mit einem unserer persönlichen Betreuer können Sie sich ausführlich über unser Angebot und das weitere Vorgehen informieren. Ergreifen Sie diese Chance! Wir helfen Ihnen gerne, den optimalen Therapieweg für Sie zu finden.

Eine fundierte zweite Expertenmeinung gibt Ihnen doppelte Gewissheit. Zum einen, dass die bestehende Diagnose stimmt. Zum anderen, dass Sie für sich den besten Therapieweg gefunden haben. Das erhöht Ihre Heilungschancen enorm.

Herzzweitmeinung unterstützt Patienten bei der Einholung einer zweiten Expertenmeinung, die für den Heilungserfolg der Betroffenen sehr hilfreich sein kann. Zum Beispiel eine zweite Meinung zur Notwendigkeit von Herzkathetern, von Ablationsbehandlung bei Vorhofflimmern, von Eingriffen an den Herzklappen und Beratung zum bestmöglichen Behandlungsverfahren oder zur Notwendigkeit
von Bypass oder Stent. Laut einer Studie der Felix-Burda-Stiftung weicht die zweite Beurteilung in knapp 42% der Fälle von der Erstmeinung ab.

Eine Zweitmeinung ist bei allen Herzleiden sinnvoll – ganz gleich ob Vorhofflimmern, Herzklappenfehler oder Koronare Herzkrankheit.

Wir bieten Ihnen einen schnellen und unkomplizierten Weg zu Ihrer individuellen Therapieüberprüfung, die optimal auf Ihre persönliche Krankheitssituation ausgerichtet ist.

Bei unserem sogenannten Expertenboard-Gutachten nach Aktenlage beurteilen unsere Spezialisten aus Herz-Zentren von Lehrkrankenhäusern oder Universitätskliniken Ihren Fall anhand der schon vorhandenen Befunde und Diagnosen. Es müssen zunächst keine weiteren Untersuchungen gemacht werden.

Ihr Weg zur fundierten Zweitmeinung enthält folgende Schritte:

1. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Kontaktformular.

2. Nach unserem Aufnahmegespräch erhalten Sie eine Teilnahmeerklärung, die uns ermächtigt, Ihre Daten in der elektronischen Patientenakte (onlineAkte) zu speichern.

3. Senden Sie uns dann die Teilnahmeerklärung und alle relevanten Befunde zu.

4. Die eingereichten Befunde werden anschließend von uns für das Expertenteam aufbereitet.

5. Ihr Fall wird von den Experten besprochen und eine individuelle Zweitmeinung für Sie erstellt. 6. Die Zweitmeinung wird telefonisch mit Ihnen besprochen und anschließen per Post oder Email schriftlich an Sie verschickt. 

Nutzen Sie einfach unten unser Kontaktformular. Oder rufen Sie an.

Wir begutachten schnell und vertraulich Ihre Diagnosen und Befunde. Die Dokumente werden von uns strukturiert und in Ihrer persönlichen Elektronischen Patienten Akte abgelegt.

Alle dort abgelegten Daten können Sie zu jeder Zeit mit Ihrem persönlichen Login einsehen.

Die Expertenboards bestehen aus erfahrenen Professoren und Fachärzten an spezialisierten Herz-Zentren, die zu Ihrem Fall eine interdisziplinäre Herzkonferenz abhalten.

Bis zu 22 Spezialisten beraten unter Berücksichtigung aller medizinischen Aspekte über Ihre Diagnose und die Qualität Ihrer Behandlung. Ist die aktuelle Therapie für Sie die optimale Option? Entspricht Sie dem aktuellen Stand der Wissenschaft? Wurden alle notwendigen Untersuchungen durchgeführt oder gibt es Erkenntnisse, die Ihre Heilungschancen zusätzlich erhöhen können? Nach Erörterung aller Fragen erstellt das Expertenboard Ihre individuelle Zweitmeinung.

Was passiert, nachdem das beauftragte Expertenboard Ihre kardiologische Zweitmeinung erstellt hat?

Das Ergebnis ist eine kritische Beurteilung mit dem Ziel, die optimale Behandlung für Sie sicherzustellen. 5-10 Tage nach Eingang aller Unterlagen übermittelt und erläutert Ihnen einer unserer fachkundigen Case Manager die Zweitmeinung in einem vertraulichen Telefongespräch.

Zusätzlich erhalten Sie die fundierte Empfehlung zu Ihrer Behandlung auf dem Postweg. Auf Wunsch leiten wir die Unterlagen auch an Ihren behandelnden Arzt weiter.

Sie haben noch sechs weitere Monate nach Übermittlung der Zweitmeinung Zugang zu Ihrer Elektronischen Patienten Akte (EPA) auf unserem Server.

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